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Positive Entscheidung für Projekt „Angelwind“ in Sendenhorst

In der Sitzung des Ausschusses für die Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst (https://sendenhorst.gremien.info/meeting?id=2025-SteA-20) kurz SteA am 11.09.2025, wurde unter dem TOP 8, das Projekt Angelwind vorgestellt.

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sendenhorst – Sondergebiet Windpark östlich GE-Gebiet Schörmel wurde positiv beschlossen. Damit wird das Sondergebiet „Windpark östlich GE-Gebiet Schörmel“ planungsrechtlich ermöglicht. Wir freuen uns über die erfolgreiche Zusammenarbeit.

Die öffentlichen Beschlussunterlagen können hier eingesehen werden.

Vorgesehener Anlagentyp: ENERCON E-175 EP5

Für den geplanten Bürgerwindpark im Nordosten von Sendenhorst ist der Einsatz moderner Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-175 EP5 vorgesehen. Diese Anlage gehört zur neuesten Generation von Onshore-Windkraftanlagen und überzeugt durch hohe Effizienz, geringe Schallemissionen und ein innovatives Antriebskonzept.

🔧 Technische Eckdaten:

  • Rotordurchmesser: 175 Meter
  • Nabenhöhe: je nach Standort zwischen 120 und 165 Metern
  • Nennleistung: bis zu 7,0 Megawatt
  • Antriebssystem: Direktantrieb (ohne Getriebe)
  • Besonderheit: optimiert für Standorte mit mittleren bis schwachen Windverhältnissen

🌱 Vorteile für das Projektgebiet:

  • Hohe Energieausbeute auch bei moderaten Windgeschwindigkeiten
  • Reduzierte Geräuschentwicklung durch aerodynamisch optimierte Rotorblätter
  • Kompakte Bauweise mit minimalem Flächenverbrauch
  • Nachhaltige Technologie „Made in Germany“

Mit der E-175 EP5 setzt die Angelwind GbR auf eine zukunftsfähige Technologie, die sowohl ökologischen als auch wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.

E-175 EP5

Quelle: Windenergieanlagen von ENERCON | Neues Topmodell E-175 EP5

Ratsbeschluss zur Anpassung der Leitlinien für Windenergieanlagen

In der Ratssitzung der Stadt Sendenhorst am 22. Mai 2025 um 18:00 Uhr wurde ein wichtiger Schritt für die zukünftige Entwicklung der Windenergie vor Ort beschlossen:

„Der Entwurf der neuen Leitlinien für die kommunale Planung von Windenergieanlagen wurde am 20. Mai 2025 in nichtöffentlicher Sitzung des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung diskutiert und beraten.“
(vgl. Vorlage 2025/1029 (nö))

Mit diesem Beschluss wird die Grundlage für eine aktualisierte und zukunftsorientierte Steuerung von Windenergieprojekten im Stadtgebiet gelegt. Die neuen Leitlinien sollen sowohl den Anforderungen des Klimaschutzes als auch den Belangen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Natur- und Landschaftsschutzes gerecht werden.

Die Angelwind GbR begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Signal für die nachhaltige Energiezukunft in Sendenhorst.

Artenschutzprüfung

Im Rahmen der Planung des Bürgerwindparks im Nordosten von Sendenhorst wurde im Jahr 2024 eine umfassende avifaunistische Kartierung durchgeführt. Diese Erhebung ist ein zentraler Bestandteil der umweltfachlichen Begleituntersuchungen und dient dem Schutz besonders sensibler Vogelarten.

Die Kartierung wurde gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Ziel war es, mögliche Konflikte zwischen dem geplanten Windpark und dem Brut- und Rastverhalten geschützter Vogelarten frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

🔍 Erfasste Leistungen:

  • Brutvogelkartierung: Erhebung der im Projektgebiet brütenden Vogelarten, ihrer Reviere und Brutplätze.
  • Rastvogelkartierung: Beobachtung und Dokumentation von Vogelarten, die das Gebiet als Rastplatz während des Vogelzugs nutzen.

Hinweis: Eine spezielle Fledermauserfassung war gemäß dem aktuellen Leitfaden in NRW für dieses Projekt nicht erforderlich.

Die Ergebnisse der Kartierung fließen direkt in die weitere Planung und Standortauswahl der Windenergieanlagen ein. So wird sichergestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Artenschutz erfolgt.

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